- Breite des Durchgangs: 3,50 – 5,50 m (abhängig von Einstellwinkeln)
- Gerade Rampen: Breite von 3,00 m/ 6,00 m (Ein- / Zweiwegverkehr)
Steigung ≤ 15% (≤ 6% für Rampenparkplatz)
- Spiralrampen: Breite von 3,50 m / 7,00 m (Ein- / Zweiwegeverkehr)
Radius von min. 5,00 m mit Kreuzneigung ≤ 3%
- Gradientenwechsel / Glättungsradius
- Lichte Höhe min. 2,10 m (dies gilt für alle Bereiche)
- Die lichte Höhe wird von der untersten Bauart (meist unterer Strahlflansch) gemessen
- Einrichtung von Servicezonen zwischen den Trägern (Unterkanten ≥ 2,10 m)
- Zusätzlicher Abstand wird möglicherweise bei Gradientänderungen (Rampen) oder z.B Geschwindigkeitshöckern notwendig